Moin OstseeRad
Fahrradverleih


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Moin OstseeRad - Fahrradverleih in Grömitz

1. Anmietung von Mietobjekten
Die Anmietung von Mietobjekten (auch Zubehör) erfolgt nur an volljährige Mieter mit einem gültigen Personalausweis und auf eigene Gefahr. Die Anmietung von Mietobjekten setzt eine Haftpflichtversicherung vom Mieter voraus. Die Haftpflichtversicherung oder der Mieter selbst tritt für alle Personen-/ Sachschäden ein, haftet auch im Unfall bei fahrlässigem, grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln, sowie an Rechtsgütern Dritter. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und nach Vorgabe des Vermieters zu behandeln. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet, geeignete Schutzkleidung, festes Schuhwerk und einen Helm zu tragen, sowie die StVo einzuhalten.

2. Nutzung der Mietfahrräder / des Mietgegenstands
2.1 Der Mieter erkennt durch die Übernahme des Mietobjektes an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
2.2 Der Mieter darf das Mietobjekt nebst Zubehör nur gemäß der Mietzeit, in verkehrsüblicher Weise und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (STVO), nutzen. Er darf es nicht abseits gefestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzen. Die Nutzung des Fahrrads/Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr.
2.3 Das Mietobjekt darf nur vom Mieter gefahren werden.

3. Vertragsabschluss, Bezahlung
3.1 Bei der Anmietung vor Ort ist die Gesamtmiete für den vereinbarten Mietzeitraum in bar an den Fahrradverleih Moin OstseeRad zu bezahlen. Falls eine Überschreitung des Mietzeitraumes erfolgt ist eine Nachzahlung gem. § 546a BGB zu entrichten.
3.2 Reservierungen können nur gegen Vorkasse erfolgen. Reservierungen für den gleichen Tag oder den Folgetag können nicht vorgenommen werden. Die Mietdauer bei Reservierungen muss mehr als einen Tag betragen. Der Mieter ist zur Zahlung der in dem Mietvertrag aufgeführten Gesamtmiete verpflichtet. Die Gesamtmiete ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Mietvertrages sowie Kenntnis der Kontoverbindung auf das Konto von Moin OstseeRad zu überweisen. Sofern die Zahlung nicht vollständig und fristgerecht erfolgt, ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurücktreten. Der Mieter erkennt die Preise wie angezeigt an.
3.3 Auf der Internetseite www.moin-ostseerad.de befinden sich die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preise, die als Mietzins für die Vermietung von Fahrrädern zu verstehen sind. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Preise nach seinem Ermessen und zum von ihm gewählten Zeitpunkt zu ändern.

4. Stornierung
4.1 Stornierungen bis 7 Tagen vor Mietbeginn erfolgen kostenlos.
4.2 Bei Stornierungen unter 7 Tagen vor Mietbeginn berechnen wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % des geleisteten Mietpreises. Die Stornierung ist in Textform gegenüber Moin OstseeRad zu erklären.
4.3 Eine Rückerstattung bei nicht genutzten Mietobjekten oder bei vorzeitiger Abgabe erfolgt nicht.

5. Pflichten des Mieters
5.1 Der Mieter ist verpflichtet das Mietobjekt während seiner Mietzeit, gegen Diebstahl  auch in geschlossen Räumen, mit einem Schloss zu sichern. Des Weiteren haftet der Mieter bei Verlust von Zubehör Teilen wie Schlösser, Körbe und weiteres Fahrradzubehör, das der Mieter während seiner Mietzeit von Moin OstseeRad gestellt bekommen hat.
5.2 Der Mieter haftet während des gesamten Mietzeitraumes für entstandene Beschädigungen, Vandalismus sowie auch den Verlust des Mietobjektes durch einen Diebstahl. Die Reparaturkosten sowie entstandener Mietausfall und die kosten für Ersatzteile werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei kompletter Zerstörung des Mietobjektes haftet der Mieter, es wird dann der Zeitwert des Mietobjektes berechnet.
5.3 Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
5.4 Gibt der Mieter laut § 546a BGB die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder eine Mietentschädigung verlangen.
5.5 Bei Verlust (Diebstahl) des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Verlust zur Anzeige zu bringenden und den Vermieter zu informieren.

6. Mängel / Reparatur während der Mietzeit
6.1 Im Fall einer Reifenpanne darf nicht mehr weitergefahren werden, das Mietobjekt darf lediglich geschoben werden.
6.2 Der Mieter ist verpflichtet, bei Auftreten von technischen Problemen am Mietobjekt, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter haftet nicht für unvorhersehbare und entfernt liegende Schäden, mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.3 Bei Schäden z.B. an der Schaltung inkl. Züge, bei Reifendefekten, Speichenbruch, usw. trägt der Mieter die Kosten.
6.4 Bei Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichtes sowie der max. Belastung bei Gepäckträgern und Fahrradkörben trägt der Mieter die Reparaturkosten.
6.5 Bei evtl. auftretenden Defekten an den Leihrädern übernimmt der Vermieter keine Haftung für Folgekosten wie Hotelübernachtungen, Taxifahrten, Bahnfahrkarten, Abholservice, Telefonkosten usw.

7. Unfall / Verlust / Diebstahl
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad an einem Unfall beteiligt war. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der eventuell beteiligten Fahrzeuge enthalten.
7.2 Ferner ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter über den Diebstahl oder das Abhandenkommen von Zubehör und jeglichen Elementen, die Bestandteil des Mietgegenstands sind, unverzüglich zu unterrichten.

8. Haftung
8.1 Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
8.2 Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und/oder seiner Bestandteile sowie für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten und trägt in diesem Fall alle Kosten, die dem Mieter infolgedessen entstanden sind. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen des Fahrrads und/oder seiner Bestandteile haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.

9. Rückgabe
9.1 Der Mieter hat dem Vermieter das Fahrrad/Zubehör spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit und am vereinbarten Ort unter Beachtung der Geschäftszeiten des Vermieters zurückzugeben.
9.2 Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
9.3 Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
9.4 Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach der Fahrradrückgabe aufgetretene Mängel, die der Mieter zu verantworten hat, dem Mieter gegenüber zu beanstanden und dem Mieter die Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne der Bestimmungen des Vertrages mit dem Mieter einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt.
10.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Hat der Mieter zum Zeitpunkt seiner Buchung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
10.3 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz vom Vermieter. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag am Geschäftssitz vom Vermieter wird auch dann begründet, wenn der Mieter als Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Datenschutz
Verarbeitung von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.
Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Dienstleistungen und digitale Inhalte
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit.b. DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.